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Vorschriften und Kriterien für LOTO-Geräte

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Vorschriften und Kriterien für LOTO-Geräte

Die Vorschriften und Kriterien für LOTO-Geräte (Lockout/Tagout – Verriegelung/Kennzeichnung) basieren in der Europäischen Union auf mehreren Richtlinien und Normen, deren Ziel es ist, die Sicherheit der Arbeitnehmer bei der Wartung, Reparatur oder Reinigung von Maschinen und Anlagen zu gewährleisten. Es gibt keine einzige EU-Richtlinie, die sich speziell auf LOTO-Vorrichtungen bezieht, sondern die Anforderungen müssen aus den bestehenden Rechtsvorschriften und Normen abgeleitet werden.

Wichtige Richtlinien und Normen:

  • Richtlinie 89/655/EWG (Benutzung von Arbeitsmitteln): Diese Richtlinie legt die Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln fest. Punkt 2.14 besagt, dass jedes Arbeitsmittel mit deutlich erkennbaren Vorrichtungen ausgestattet sein muss, mit denen es von jeder Energiequelle getrennt werden kann. Dies ist die Grundlage der LOTO-Verfahren.
  • Richtlinie 2009/104/EG (Änderung der Richtlinie 89/655/EWG): Diese Richtlinie präzisiert die Anforderungen an die Benutzung von Arbeitsmitteln, einschließlich der Notwendigkeit, Energiequellen zu trennen und ein versehentliches Wiederanlaufen zu verhindern.
  • Norm EN 1037:1995+A1:2008 (Sicherheit von Maschinen. Abschalten und Energieisolation. Sicherheitsanforderungen): Diese Norm legt detailliert die Maßnahmen zur Trennung der Energiezufuhr und zur Energieableitung von Maschinen fest, um die erneute Energiezufuhr zu gefährlichen Ausrüstungen zu verhindern. Diese Norm hält Sicherheitsmaßnahmen fest, die darauf abzielen, einen unerwarteten (unbeabsichtigten) Anlauf zu verhindern und damit dem Bedienpersonal ein sicheres Eingreifen im Gefahrenbereich zu ermöglichen.
  • Norm EN ISO 12100:2010 (Sicherheit von Maschinen. Allgemeine Gestaltungsleitsätze. Risikobeurteilung und Risikominderung): Diese Norm formuliert allgemeine Grundsätze für die sichere Konstruktion von Maschinen, einschließlich der Identifizierung von Gefährdungen und der Anwendung von Maßnahmen zur Risikominderung. LOTO-Verfahren sind ein wichtiger Bestandteil der Risikominderung.
  • Verordnung 10/2016. (IV. 5.) NGM (Über die Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln): Die Verordnung bietet einen allgemeinen Rahmen für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und betrifft auch LOTO-Verfahren, indem sie Anforderungen an die Trennung gefährlicher Energien und die sichere Arbeitsausführung vorschreibt.
  • ISO 14118:2017 (Sicherheit von Maschinen – Vermeidung von unerwartetem Anlauf): Eine Sicherheitsnorm, die Anforderungen an Konstruktion und Betrieb von Maschinen formuliert. Ziel der Norm ist es, das Risiko von Unfällen durch unerwarteten Anlauf zu minimieren.


Zusammenfassung der Anforderungen an LOTO-Vorrichtungen:

Basierend auf den oben genannten Richtlinien und Normen sind die wichtigsten Anforderungen an LOTO-Vorrichtungen wie folgt:

    • Zuverlässigkeit und geeignete Materialwahl: Die Vorrichtungen müssen zuverlässig funktionieren. Sie müssen den bei der Anwendung auftretenden Umwelteinflüssen standhalten (z. B. Temperatur, Feuchtigkeit, Korrosion) sowie die spezifischen Umgebungsbedingungen berücksichtigen (z. B. Verwendung von elektrisch isolierenden Materialien bei elektrischen Anlagen).
    • Langlebigkeit: Die Vorrichtungen müssen langlebig sein. Sie müssen auch gegen mechanische Beanspruchung beständig sein.
    • Eindeutige Identifizierung: Die Vorrichtungen müssen eindeutig identifiziert werden (z. B. mit Etikett, Aufschrift), damit klar ist, zu welcher Anlage sie gehören.
    • Verhinderung von unbefugtem Zugriff: Die verwendeten Verriegelungsvorrichtungen – Schlösser – müssen über eine individuelle Schließung verfügen, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Es besteht auch die Möglichkeit, mehrstufige Hauptschlüsselsysteme zu verwenden, deren Regeln jedoch eindeutig festgelegt sein müssen.
    • Einhaltung von Normen: Die Vorrichtungen müssen den einschlägigen europäischen Normen entsprechen (z. B. EN 1037, EN ISO 12100).

 

Wichtige Aspekte:

  • Risikobeurteilung: Für die Auswahl der geeigneten LOTO-Vorrichtungen ist eine Risikobeurteilung unerlässlich, die die spezifischen Arbeitsbedingungen und die Art der Maschinen/Anlagen berücksichtigt.
  • Ausarbeitung von Verfahren: LOTO-Vorrichtungen allein reichen nicht aus. Es müssen detaillierte LOTO-Verfahren ausgearbeitet werden, die die Schritte der Verriegelung/Kennzeichnung (Lockout/Tagout), die verantwortlichen Personen und die Überprüfungsprozesse festlegen.
  • Schulung und Ausbildung: Die Mitarbeiter müssen ordnungsgemäß in den LOTO-Verfahren und der Verwendung der Vorrichtungen geschult werden.


Zusammenfassung:

Obwohl es keine gesonderte EU-Richtlinie für LOTO-Vorrichtungen gibt, stellen die bestehenden Richtlinien (z. B. 89/655/EWG) und Normen (z. B. EN 1037, EN ISO 12100) klare Anforderungen, um die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Die Auswahl der geeigneten LOTO-Vorrichtungen, die Ausarbeitung detaillierter Verfahren und die ordnungsgemäße Schulung der Mitarbeiter sind für die Umsetzung eines effektiven LOTO-Programms unerlässlich. Auf der Website unseres Unternehmens finden Sie weitere nützliche Informationen zu LOTO-Vorrichtungen und -Verfahren.
 
Es ist wichtig zu beachten, dass die oben genannten Informationen allgemeiner Natur sind. In konkreten Fällen empfiehlt es sich, einen Fachmann zu Rate zu ziehen, um die geeignete LOTO-Lösung auszuwählen und die gesetzliche Konformität sicherzustellen.